Krankmeldung in Polen: Neue L4-Kontrolle 2026 – was Arbeitgeber in Katowice und Tychy jetzt dürfen

Krankmeldung in Polen: Neue L4-Kontrolle 2026 – was Arbeitgeber in Katowice und Tychy jetzt dürfen

Krankmeldung in Polen: Was Arbeitgeber in Katowice und Tychy seit der L4-Reform 2026 dürfen


Montagmorgen, Fertigungslinie in Tychy oder Büro in Katowice: Schon wieder fehlt derselbe Mitarbeiter. Krankgeschrieben für zwei Wochen – zum dritten Mal in diesem Jahr. Und im Team erzählt man sich leise, man habe ihn auf der Baustelle seines Schwagers gesehen. Kommt Ihnen das bekannt vor? Mit dem November beginnt in Polen wie in Deutschland die Erkältungssaison – und damit die Hochsaison der Krankschreibungen, in Polen kurz L4 genannt. Der Unterschied zu den Vorjahren: Seit dem 13. April 2026 gelten neue Regeln für die Kontrolle von Krankschreibungen.

Das Gesetz sieht sogar ausdrücklich vor, dass Kontrollen „insbesondere in Zeiten erhöhter krankheitsbedingter Abwesenheit“ verstärkt werden sollen (Art. 68a Abs. 3 des polnischen Krankengeldgesetzes). Gerade für deutsche Unternehmen mit Werken, Lagern oder Büros in Oberschlesien lohnt es sich also, jetzt zu wissen, was das polnische Recht erlaubt – und wo es endet.

Was sich geändert hat – die wichtigsten Termine


Grundlage ist das Gesetz vom 18. Dezember 2025 zur Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem (Dz. U. 2026 poz. 26), verkündet am 12. Januar 2026. Es tritt in Stufen in Kraft:

    • 26. Januar 2026 – erste Vorschriften, u. a. zur Kontrolle der Ärzte, die Krankschreibungen ausstellen
    • 13. April 2026 – Kern der Reform: neue Begriffsbestimmungen, neue Regeln zum Verlust des Krankengeldes und ein neues Kontrollverfahren für die Sozialversicherungsanstalt ZUS und für Arbeitgeber
    • 1. Januar 2027 – letzte Stufe, u. a. Krankschreibungen bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen und Neuordnung des ärztlichen Gutachterwesens der ZUS

Wann der Anspruch auf Krankengeld entfällt – zwei neue Definitionen


Nach der Neufassung von Art. 17 Abs. 1 verliert der Versicherte den Anspruch auf Krankengeld für den gesamten Zeitraum der Krankschreibung, wenn er während der Arbeitsunfähigkeit einer Erwerbsarbeit nachgeht oder sich genesungswidrig verhält. Beide Begriffe sind erstmals gesetzlich definiert:

    • Erwerbsarbeit (praca zarobkowa) ist „jede Tätigkeit mit Erwerbscharakter, unabhängig vom Rechtsverhältnis, auf dem sie beruht“ – also Arbeitsvertrag, Werk- oder Auftragsvertrag, eigenes Gewerbe oder Schwarzarbeit. Ausgenommen sind nur gelegentliche Handlungen, die wichtige Umstände erfordern. Wichtig für Arbeitgeber: Eine Anweisung des Arbeitgebers ist ausdrücklich kein solcher Umstand. Wer einen kranken Mitarbeiter bittet, „nur kurz den Bericht fertigzumachen“, gefährdet dessen Krankengeld.
    • Genesungswidriges Verhalten (aktywność niezgodna z celem zwolnienia) umfasst „alle Handlungen, die die Behandlung oder Genesung erschweren oder verlängern“ – mit Ausnahme gewöhnlicher Alltagsverrichtungen.

Praktisch heißt das: Einkauf im Laden um die Ecke, der Gang zur Apotheke oder ein kurzer Spaziergang mit dem Hund sind erlaubt. Die Wohnung mit schweren Materialien renovieren, beim Bekannten Lkw entladen, vor Weihnachten auf dem Markt aushelfen oder regelmäßig Kunden der eigenen Firma betreuen – nicht.

Wer darf die Krankschreibung kontrollieren?


    • Die ZUS – immer, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses, von Amts wegen oder auf Antrag des Arbeitgebers
    • Arbeitgeber, die das Krankengeld selbst auszahlen – in Polen sind das Arbeitgeber mit mehr als 20 krankenversicherten Beschäftigten
    • Jeder Arbeitgeber – für den Zeitraum, in dem er selbst Lohnfortzahlung nach Art. 92 des polnischen Arbeitsgesetzbuches leistet, also grundsätzlich für die ersten 33 Krankheitstage im Jahr (14 Tage bei Beschäftigten ab 50 Jahren)

Kontrolliert werden können auch Freistellungen zur Pflege eines kranken Angehörigen. Dann wird zusätzlich geprüft, ob eine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen könnte (außer bei Kindern unter zwei Jahren).

So läuft die Kontrolle ab


    • Der Kontrolleur braucht eine schriftliche Vollmacht des Arbeitgebers und muss sie zusammen mit Dienst- oder Personalausweis vorzeigen
    • Kontrolliert werden darf am Wohnort, am Aufenthaltsort, am Arbeitsplatz oder am Ort einer selbstständigen Tätigkeit – und „an einem anderen Ort, wenn der Zweck der Kontrolle es erfordert“
    • Die Kontrolle muss verhältnismäßig sein, die Privatsphäre achten und darf die Genesung nicht gefährden
    • Über die Kontrolle wird ein Protokoll in zwei Ausfertigungen erstellt; der Mitarbeiter kann innerhalb von 7 Tagen Einwände erheben
    • Ob die Krankschreibung missbraucht wurde, entscheidet am Ende die ZUS – das Protokoll ist Beweismittel in diesem Verfahren

Wo die Kontrolle endet – und die Arbeit des Detektivs beginnt


Eine Arbeitgeberkontrolle ist in der Praxis ein einzelnes Klingeln an der Haustür. Sie zeigt, ob der Mitarbeiter zu Hause war – aber nicht, wo er war, als er nicht da war. Abwesenheit allein beweist nichts: Ein Kranker kann beim Arzt oder in der Apotheke sein. Wer nebenher arbeitet, weiß das genau – und ist meist wieder zu Hause, bevor jemand klingelt.

Hier kommt ein lizenzierter Detektiv ins Spiel. Die Detektive von PalmGroup arbeiten auf Grundlage des polnischen Gesetzes über Detektivdienstleistungen und führen diskrete Observationen im öffentlichen Raum durch – ohne Betreten von Wohnungen, ohne Abhören, ohne Eingriff in die Privatsphäre Dritter. Ergebnis ist ein detaillierter Bericht mit genauen Uhrzeiten, Fotos und Videodokumentation: wann der Mitarbeiter das Haus verlassen hat, wohin er gefahren ist, was er dort getan hat und wie lange. Damit kann der Arbeitgeber einen Antrag bei der ZUS sauber begründen, auf Einwände gegen das Protokoll reagieren und – nach Rücksprache mit einem Anwalt – personelle Entscheidungen treffen. Auf Wunsch erhalten deutsche Auftraggeber den Bericht auf Deutsch.

Mehr über unsere Leistung lesen Sie auf der Seite Krankenstand Überprüfungen. Wie PalmGroup grenzüberschreitend zwischen Polen und Deutschland arbeitet, beschreiben wir im Beitrag Detektiv Katowice – Gegenüberwachung und grenzüberschreitende Einsätze.

Katowice und Tychy – Warnsignale aus unserer Praxis


In Katowice betreffen unsere Aufträge oft Büroangestellte, Vertriebsmitarbeiter und Fachkräfte, die während der Krankschreibung ein eigenes Gewerbe betreiben oder für die Konkurrenz arbeiten. In Tychy – unserem Firmensitz und einer Stadt mit Industrie, Logistik und Schichtbetrieb – geht es häufiger um Mitarbeiter aus Produktion, Lager und Transport, die körperlich nebenher arbeiten. Immer wieder sehen wir in Schlesien dieselben Muster:

    • Krankschreibungen, die an Wochenenden, Feiertage und Brückentage „angehängt“ werden
    • L4 direkt nach einem abgelehnten Urlaubsantrag oder einer Schichtplanänderung
    • Krankschreibung während der Kündigungsfrist oder kurz vor dem Ausscheiden
    • Hinweise von Kollegen auf einen „Zweitjob“ oder Fotos in sozialen Netzwerken
    • wiederholte kurze Krankschreibungen, immer vom selben Arzt

Keines dieser Signale ist ein Beweis. Jedes ist aber ein Grund, die Fakten zu prüfen – bevor man eine Entscheidung trifft, die vor der ZUS oder dem Arbeitsgericht nicht hält.

Was sich ab 1. Januar 2027 ändert


Ab dem neuen Jahr kann ein Beschäftigter mit mehreren Arbeitsverhältnissen den Arzt bitten, für eine Tätigkeit keine Krankschreibung auszustellen, wenn er diese Arbeit trotz Erkrankung ausüben kann – etwa ein Bauarbeiter mit verstauchtem Knöchel, der nebenher im Homeoffice als Grafiker arbeitet. Er muss dann aber den Arbeitgeber über die Krankschreibung aus dem anderen Arbeitsverhältnis informieren. Für Arbeitgeber heißt das: Die Grenze zwischen erlaubter und verbotener Arbeit während der Krankschreibung wird noch wichtiger – und muss noch häufiger dokumentiert werden.

Kurz-Checkliste für Arbeitgeber in Polen


    • Fakten sammeln: Daten der Krankschreibungen, Hinweise aus dem Team, frühere Fehlzeiten
    • Eigene Befugnis prüfen: Lohnfortzahlung (jeder Arbeitgeber) oder Krankengeld (Arbeitgeber mit mehr als 20 Versicherten)
    • Schriftliche Vollmacht für die Kontrolle nach amtlichem Muster vorbereiten
    • Antrag bei der ZUS stellen, wenn Sie nicht selbst kontrollieren können oder wollen
    • Diskrete Observation durch einen lizenzierten Detektiv beauftragen, wenn der Verdacht eine Tätigkeit außer Haus betrifft
    • Arbeitsrechtliche Schritte mit einem Anwalt abstimmen – erst auf Grundlage dokumentierter Fakten

Fazit


Die neuen polnischen Regeln zur L4-Kontrolle geben Arbeitgebern in Katowice, Tychy und ganz Schlesien einen klaren Rahmen: wer, wann und wie prüfen darf, ob eine Krankschreibung zweckgemäß genutzt wird. Ein einzelner Hausbesuch reicht aber oft nicht aus, um Erwerbsarbeit oder genesungswidriges Verhalten nachzuweisen. Dann braucht es sauber dokumentierte Fakten – und die liefert ein erfahrener Detektiv vor Ort.

Sie vermuten Missbrauch einer Krankschreibung an Ihrem Standort in Polen? PalmGroup hat seinen Sitz in Tychy (ul. Towarowa 23, 43-100 Tychy) und ist von dort aus in Katowice, ganz Schlesien und ganz Polen im Einsatz – und grenzüberschreitend darüber hinaus, insbesondere in Deutschland und im übrigen Europa. Selbstverständlich auf Deutsch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – die Erstberatung ist kostenlos und diskret.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: November 2026.

 

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